Wer sind wir?

Bilaterale Körperschaft für die Sicherheit im Handwerk BKSH-EBSA

Die Bilaterale Körperschaft für Sicherheit im Handwerk (BKSH) der Autonomen Provinz Bozen wird im August 2015, auf Initiative der Arbeitgebervereinigungen lvh.apa und CNA-SHV sowie der Gewerkschaften ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK gegründet, um die Bestimmungen des Einheitstextes zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Art. 51 GvD/D.Lgs. 81/2008) und des Interkonföderalen Abkommens der Sozialpartner vom 13. September 2011 umzusetzen. Der Rahmen ist das bilaterale Vertretungssystem:

  • auf nationaler Ebene die Nationale Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (EBNA – Ente Bilaterale Nazionale Artigianato) und die Nationale Paritätische Organisation für das Handwerk (OPNA – Organismo Paritetico Nazionale dell’Artigianato);
  • auf Landesebene die gebietszuständigen Vertretungen, die BKH (Bilaterale Körperschaft für das Handwerk) und die BKSH.

Die BKSH ist eine Körperschaft ohne Gewinnabsicht und stellt für die Betriebe und die Arbeitnehmer des Handwerkssektors in Südtirol die anerkannte Paritätische Organisation zur Abwicklung der Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen dar, die u.a. folgendes beinhalten:

  • Ausrichtung, Führung und Bestandaufnahme der Tätigkeiten der von den Gewerkschaften bestimmten territorialen Sicherheitssprecher (TSS) für das Handwerk;
  • Unterstützung der Tätigkeit der territorialen Sicherheitssprecher;
  • Erste Instanz in Streitfragen zur Umsetzung des Rechtes auf Vertretung, Information und Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Anlaufstelle zur Erfüllung der laut Art. 50 GvD/D.Lgs. 81/2008 bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf die Information und Konsultation der TSS;
  • Bestandsaufnahme der Anwendung der geltenden Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.

Automatisch in der BKSH eingetragen sind jene Handwerksunternehmen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse, die die Voraussetzungen laut Landeshandwerksordnung erfüllen, und Unternehmen, die den nationalen Kollektivvertrag für das Handwerk anwenden, und folglich in der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk (BKH-EBA) eingeschrieben sind und für jeden Arbeitnehmer den vorgeschriebenen Beitrag an EBNA einzahlen.

Der Beitritt eines Unternehmens zum bilateralen System bedeutet gemäß Kollektivvertrag den gleichzeitigen Beitritt aller Arbeitnehmer dieses Unternehmens.

Organe der BKSH

Zusammensetzung der neugewählten Gremien:

Präsidium

Martin Haller (Präsident)

Friedrich Oberlechner (Vizepräsident)

 

Verwaltungsrat

Martin Haller (Präsident)

Friedrich Oberlechner (Vizepräsident)

Walter Pöhl

Johanna Santa

Marco Nobile

Mauro Baldessari

Stefan Federer

Fabio Parrichini

 

Alleiniges Mitglied des Aufsichtsrats

Dr. Paolo Convento